Club Bärenzwinger
Seit etwa einem Jahr beschwert sich die Evangelisch-reformierten Gemeinde zu Dresden massiv über auftretenden Lärm beim Aufenthalt von Gästen auf dem Hof.
Zur Zeit liegt dem Studentenclub Bärenzwinger für die Nutzung der Hoffläche gemäß Gaststättengesetz keine Erlaubnis vor. Das bedeutet, daß sich unsere Besucher nur zum Zwecke des Zu- und Abganges zu den anderen Räumlichkeiten sowie zum Gang zur Toilette auf dem Hof aufhalten dürfen. Dafür bitten wir unsere Gäste um Verständnis.
Für den weiteren Betrieb des Studentenclub Bärenzwinger wird diese Erlaubnis jedoch dringend benötigt. Dabei soll der Hof weder als Veranstaltungs- noch als gastronomische Ausschankfläche fungieren. Durch seinen großflächigen Charakter war er in den letzten dreißig Jahren immer ein willkommener Aufenthaltsbereich für unsere Besucher. Ihnen das Verbleiben auf dem Hof zu untersagen, fällt in der wärmeren Zeit immer schwerer und die Beschwerden der Gemeinde nehmen kein Ende. Die historische Atmosphäre des Innenhofes soll aber unseren Gästen nicht nur beim Durchschreiten, sondern auch beim Verweilen geboten werden können.
Zur Sicherung der zulässigen Schallimmission und damit der Existenz des Bärenzwingers soll der Innenhof durch eine in Teilbereichen offene Stahl-Glas-Konstuktion mit integrierten Absorberflächen und gerichteter Schallabstrahlung schallschutztechnisch abgeschirmt werden. Damit wäre eine Nutzung des Hofes als Verkehrs- und Erschließungsfläche möglich.